(Beitragsbild: JEN mbH)
Ankündigung eines „Übungstransports“ mit einem CASTOR-Behälter von Jülich nach Ahaus – und zur darauf abgestimmten Erklärung des NRW-Wirtschaftsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.10.23 erreichte uns die Meldung der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über einen weiteren „Übungstransport“ diesmal mit einem leeren CASTOR-Behälter von Jülich nach Ahaus.
Kurze Zeit später veröffentlichte das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium (NRW-WM) eine PM mit der Überschrift: Atomaufsichtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich.
Die Anordnung ist nichts Neues, sie besteht seit 2014. Erstaunlich ist nur die Kombination dieser Meldungen und die Überschrift des NRW-WM. Gibt das NRW-WM damit die Koalitionsvereinbarung zu Vermeidung von Atommülltransporten in NRW auf?
Diese Meldung versucht die beabsichtigten Transporte mit dem Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestages vom September 2022, der auf einem fehlerhaften Bericht des Bundesrechnungshofes basiert, der die bleibende Verantwortung und daraus resultierend zusätzlich erforderliche Transporte vor einer Endlagerung nicht erfasst zu rechtfertigen.
In diesem Bericht wird die Verantwortung der Besitzer und Betreiber des AVR-Reaktors im Forschungszentrum Jülich (FZJ) für besagten Atommüll bis zur Endlagerung ausgeblendet. Die Verantwortung des Forschungszentrums Jülich wurde vor gut einem Jahr auf der Tagung des NBG in Ahaus dargestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=df4c5FsvdKE (Nachzuschauen ab: 4:05,30!)
Daraus folgt eindeutig: Das FZJ ist und bleibt für die rund 300 000 Brennelementekugeln (BE-Kugeln) in den 152 CASTOR-Behältern bis zur Endlagerung verantwortlich. Da die BE-Kugeln vor der Endlagerung konditioniert und neu verpackt werden müssen, stehen für diesen Prozess weitere Transporte unter Umständen Rücktransporte nach Jülich an! Auch die mangelhafte Buchführung des FZJ erfordert vor der Endlagerung eine saubere Deklarierung! (Zählung, Radioaktivitätsbestimmung, Erfassung von Kugelbruch)
Für uns ist eine tatsächliche Berechnung aller möglichen Kosten unumgänglich.
Wir rechnen vor einer Atommüllendlagerung mit einer Langzeitlagerung zwischen 100 und 120 Jahren, einem Behältertausch und der notwendigen Konditionierung. Daraus folgen aber weitere Transport-Kosten und Risiken, da es in Ahaus keine „Heißen Zellen“ gibt und diese auch nach dem „Ansiedlungsvertrag“ zwischen der Stadt Ahaus und den BZA-Betreibern nicht erlaubt sind.
Es wäre schön, wenn der Bundesrechnungshof neue Berechnungen in dieser Sache erstellt, und die oben angeführten Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF auf die bisherige mangelhafte Argumentation bezüglich der sogenannten „günstigsten Variante“ aufmerksam macht.
So können wir dieses Vorgehen nicht tolerieren und reagieren mit weiteren Protesten.