Schwere Vorwürfe erhebt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. gegenüber dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hinsichtlich dessen Durchführung des Erörterungstermins am 17. Juli 2018 zur Förderausweitung der ehemaligen Frac-Bohrung Goldenstedt Z23 der ExxonMobil Production Deutschland GmbH auf täglich mehr als 500.000 Kubikmeter Erdgas im Landkreis Vechta.
Der Umweltverband wirft dem LBEG vor, keinen fairen Termin durchgeführt zu haben und ihn zur Farce gemacht zu haben. Dies zeigte sich bereits am Stil des Versammlungsleiters: Während die Einwendenden arrogant und herablassend behandelt wurden, war sein Verhalten gegenüber Exxon eher als devot zu bezeichnen. Bezüglich der inhaltlichen Aspekte zeigte die Behörde kaum Interesse an einer Sachaufklärung. Aufgrund des Verhaltens der Behörde hagelte es auf dem Termin Befangenheitsanträge gegen LBEG-Mitarbeiter.
Angesichts der auf dem Termin trotzdem offenkundig gewordenen schwerwiegenden Mängel des Antrags fordert der BBU eine grundlegende Überarbeitung der Antragsunterlagen, eine Neuauslegung und einen erneuten Erörterungstermin.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Bereits zu Beginn des Erörterungstermins forderten die Umweltverbände BBU, BUND und NABU vehement die Absetzung des Termins. Alle waren erst durch ein Schreiben des LBEG am 9.7.2018 davon in Kenntnis gesetzt worden, dass der Termin am 17.7.2018 stattfindet. Diese Frist war unangemessen kurz. Sie verhinderte sowohl eine angemessene Vorbereitung als auch die Teilnahme mehrerer Experten der Umweltverbände, die so schnell nicht ihre Termine ändern konnten. Dass das LBEG trotzdem an dem Termin festhielt, führte zu einem Befangenheitsantrag gegen fünf Behördenverantwortliche. Gegen alle üblichen Verfahrensweisen setzte das LBEG diesen Termin trotzdem fort.“
Weiter führt Oliver Kalusch aus: „Wie groß die Nähe der LBEG- Mitarbeiter zu ExxonMobil ist, zeigte sich auch beim Thema Wortprotokoll. Statt dieses selbst zu veranlassen, hat die Behörde es ExxonMobil überlassen, den Tonmitschnitt der Veranstaltung und die Übertragung in den Entwurf eines Wortprotokolls zu organisieren. Dies verstößt eindeutig gegen die entsprechende Ausschlussbestimmung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wonach Verfahrensbeteiligte nicht für die Behörde tätig werden dürfen. Den entsprechenden Antrag des BBU, wieder einen rechtskonformen Zustand herzustellen, lehnte das LBEG jedoch ab.“
Auch in inhaltlicher Hinsicht entsprach der Termin nicht den allgemein üblichen Standards. So fehlten zahlreiche technische Details des Vorhabens wie Auslegungsdaten von Anlagen, technische Verfahrensfließbilder und Angaben zu Emissionen, die für eine Bewertung der Umweltauswirkungen zentral sind. Dies solle in anderen Betriebsplänen erfolgen, für die dann aber keine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung mehr vorgesehen sind. Bereits im jetzigen Antrag wurde auf bestehende Betriebspläne verwiesen, ohne die notwendigen Angaben daraus im Planfeststellungsantrag aufzuführen. Damit haben ExxonMobil und das LBEG gemeinsam die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgehöhlt.
Bei der Abarbeitung der vom LBEG vorgelegten Tagesordnung wurden immer wieder Tagesordnungspunkte in der Mitte abgebrochen, obwohl es seitens der Einwendenden noch zahlreiche Argumente zu dem jeweiligen Themenkomplex gab. Wie gering das Erkenntnisinteresse der Behörde war, wurde besonders beim Thema „Bodensenkungen“ deutlich. Trotz Intervention von Einwenderseite wurde der Punkt abgebrochen, obwohl die Lehren aus der Situation im niederländischen Groningen noch gar nicht erörtert waren. In Groningen sackt den Anwohnern aufgrund der Gasförderung förmlich der Boden unter den Füßen weg.
Abschließend erklärt Oliver Kalusch: „Man muss lange suchen, um ein Planfeststellungsverfahren und einen Erörterungstermin mit derart vielen Mängeln zu finden. Der Präsident des LBEG, Andreas Sikorski, wäre gut beraten, die Verfahrensabläufe und das Selbstverständnis der Mitarbeiter in seiner Behörde einer intensiven Prüfung zu unterziehen. Wir als Umweltverband fordern ihn auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine grundlegende Überarbeitung der Antragsunterlagen und eine Neuauslegung erfolgen und ein erneuter Erörterungstermin auf einer fairen Grundlage durchgeführt wird.“
PM: BBU