Zukunft des Atommüll-Lagers Ahaus (TBL-A)
Bezug: Ihre Verlautbarung vom Wochenende, erhalten per E-Mail am 19.03.18 durch Ihre Pressesprecherin
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,
am Wochenende sind verschiedene teilweise widersprüchliche Meldungen in den Medien erschienen, die den künftigen Verbleib der Kugel-Brennelemente aus dem AVR Jülich betreffen. Zur Klarstellung Ihrer Position hat uns gestern freundlicherweise Ihre Pressesprecherin Friederike Langenbruch kontaktiert und uns Ihre Stellungnahme in vollem Wortlaut übersandt. Dafür möchten wir uns bedanken. Gleichzeitig müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass der Inhalt dieser Erklärung für uns in vielerlei Hinsicht nicht zufriedenstellend ist. Dazu möchten wir nachfolgend Stellung beziehen. Hier zunächst noch einmal Ihre Erklärung in vollem Wortlaut:
„Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH muss entscheiden, welche weiteren Schritte zweckmäßig sind, die Zielsetzung der aufsichtlichen Anordnung, eine unverzügliche Räumung des AVR-Behälterlagers am Standort Jülich, umzusetzen. Dafür wurden bislang drei Varianten diskutiert und geprüft: die Verbringung dieser Behälter in die USA, die Möglichkeit einer Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus sowie der Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich.
Zur Erörterung des jeweiligen Standes dieser drei Optionen zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers in Jülich finden regelmäßig Gespräche unter Leitung des für die Atomaufsicht zuständigen NRW-Landesministeriums (jetzt MWIDE) statt, an denen auch Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesforschungsministeriums, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der JEN teilnehmen. Es wurden bislang keine abschließenden Festlegungen getroffen. Unter anderem sind auch die Arbeiten am Sicherungskonzept für die Option der Verbringung der Brennelemente nach Ahaus, von dem die Rahmenbedingungen für die Transportdurchführung abhängen, noch nicht abgeschlossen.
Sollte eine Verbringung nach Ahaus erfolgen, ist vor der Ablieferung zur Endlagerung im Inland kein Transport in ein weiteres Zwischenlager geplant. Die Genehmigung des Zwischenlagers in Ahaus läuft 2036 aus. Eine Verlängerung der Genehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus wäre dann erforderlich und grundsätzlich auch möglich, bis ein Abtransport in das Endlager für hochradioaktiven Atommüll erfolgt.“
Sie schreiben, dass noch keine anschließenden Festlegungen getroffen worden seien. Dies ergibt sich für uns vor allem aus der in Ihrer Stellungnahme nicht erwähnten Klage der Stadt Ahaus und eines Ahauser Bürgers gegen die Einlagerungsgenehmigung für die Jülicher Brennelemente ins TBL-A, die ja aufschiebende Wirkung entfaltet. Trotzdem gab es für uns in den letzten Jahren immer wieder Indizien dafür, dass von den drei genannten Varianten lediglich die der Transporte in die USA oder nach Ahaus ernsthaft verfolgt werden, nicht aber die des Neubaus einer erdbebenresistenten Lagerhalle in Jülich. Auch und gerade deshalb möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:
Der Gedankengang im letzten Absatz der Stellungnahme, der sich auf die Perspektive einer Verbringung der AVR-BE nach Ahaus bezieht, ist in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft:
- Ein direkter Abtransport von Ahaus in ein irgendwann zur Verfügung stehendes Endlager wird nicht möglich sein, weil die Kugel-BE aus Jülich nicht direkt endlagerfähig sind. Dies hängt mit der komplizierten Struktur der Kugeln, in denen Brennstoff und Moderator-Material kombiniert sind, zusammen, aber auch mit dem Tatbestand, dass niemand genau sagen kann, in welchem Zustand sich die BE in den Castor-Behältern befinden und was sich überhaupt genau in den Behältern befindet – eine Folge der schlampigen Dokumentation durch die ehemaligen Betreiber des AVR. Die Castoren müssten also in jedem Fall geöffnet und die BE bearbeitet werden.
- Eine solche Bearbeitung, welches Verfahren auch immer dafür gewählt wird, könnte nicht in Ahaus stattfinden, weil dort durch den Ansiedlungsvertrag der Stadt Ahaus mit den Betreibern des Lagers (TBL-A) die Be- und Verarbeitung von Brennelementen sowie Errichtung und Betrieb einer „Heißen Zelle“ ausgeschlossen sind.
- Im Falle einer Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus müsste also in jedem Fall mindestens ein weiterer Transport stattfinden, was mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden wäre.
- Für die notwendige Bearbeitung der Kugel-BE sind verschiedene Techniken denkbar, alle mit Vor- und Nachteilen.[1] Entscheidend ist aber, dass eine solche Technik gegenwärtig an keinem Standort in Deutschland zur Verfügung steht und auch noch nicht entwickelt worden ist. Dies ist ein gravierendes Versäumnis der Betreiber des AVR, die sich niemals in verantwortbarer Weise um die Konsequenzen ihrer Arbeit gekümmert haben. Heute versuchen sie, sich der problematischen Abfälle ihrer Arbeit durch Abtransport an einen anderen Ort zu entledigen, um das „Image“ eines modernen Forschungsstandorts Jülich nicht zu beeinträchtigen, wie es ein Aufsichtsratsmitglied des FZJ bereits vor 7 Jahren formuliert hat. Deshalb hat man ja auch schon vor Jahren die ursprüngliche „Kernforschungsanlage Jülich (KFA)“ unbenannt in „Forschungszentrum Jülich (FZJ); mittlerweile hat das FZJ dann auch die Verantwortung für den Atommüll „ausgesourct“ an die „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN)“. Dies ist aus unserer Sicht kein Beispiel für gesellschaftlich verantwortliche Wissenschaft, sondern das genaue Gegenteil.
- Verantwortlich für das Vorgehen von FZJ und JEN ist, wie in Ihrer Stellungnahme zutreffend benannt, in erster Linie die Bundesregierung. Nicht nur die 2 in Ihrer Stellungnahme genannten Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerien, sondern auch das Bundesfinanzministerium, das den Aufsichtsratsvorsitzenden stellt, wären hier zu nennen. Es ist aus unserer Sicht unverständlich, wieso der Bund die Einrichtungen in Jülich aus ihrer Verantwortung entlässt. Wo wenn nicht dort, wo die gesamte Kugelhaufentechnologie entwickelt worden ist, soll das technisch-wissenschaftliche know-how zu finden sein, das die notwendigen Technologien zur endlagerfähigen Verarbeitung der Kugel-BE entwickelt? Zeit genug dafür wäre gegeben angesichts der Tatsache, dass die Inbetriebnahme eines Endlagers in Deutschland wenigstens noch etliche Jahrzehnte in Anspruch nehmen dürfte.
- Die Konzentration auf diese Aufgabe ist umso notwendiger, als die Variante des Exports in die USA aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar und zudem illegal ist.
- Unsere Forderung ist von daher, dass die Kugel-Brennelemente des AVR in Jülich verbleiben sollen, in einem dort zu errichtenden neuen Zwischenlager, das den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. In dieser Forderung werden wir unterstützt nicht nur von den Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen hier im Münsterland, sondern in ganz Deutschland – einschließlich der Aktionsbündnisse im Raum Jülich/Aachen! Auch die großen Umweltverbände wie der BUND oder der BBU stehen hinter dieser Forderung. Nur die Verantwortlichen in Jülich scheinen seit Jahren kaum etwas zu unternehmen, um entsprechende Schritte zu unternehmen; die Option des Neubaus in Jülich scheint uns, die wir das Geschehen seit Jahren verfolgen, nur pro forma aufrechterhalten zu werden. Warum also unternimmt das Bundesumweltministerium nichts, um die JEN dazu zu bewegen, auf diesem Weg endlich energisch voranzugehen?
Sie weisen in Ihrer Stellungnahme zurecht darauf hin, dass die Genehmigung für das Zwischenlager in Ahaus im Jahr 2036 ausläuft, deuten aber zugleich die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Genehmigung bis zu einem möglichen Abtransport in ein Endlager an. Dem muss aus mehreren Gründen energisch widersprochen werden:
– Das bestehende Lager in Ahaus wäre schon nach heutigen Standards nicht mehr genehmigungsfähig: Das OVG Schleswig-Holsteinolstein hat selbst dem Standortzwischenlager in Brunsbüttel wegen erheblichen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten die Genehmigung versagt. Dabei weist dieses Lager einen erheblich höheren Sicherheitsstandard als das in Ahaus aus. So hat beispielsweise das Lager in Brunsbüttel eine Wanddicke von 1,20 Meter und eine Deckenstärke von 1,30 m – in Ahaus beträgt die Wandstärke im unteren Bereich ca. 0,50m, im oberen Bereich und in der Decke nur 0,20m! Das Lager müsste also heute bereits stillgelegt werden – an eine Verlängerung über 2036 hinaus sollten Sie nicht einmal denken.
– Davon abgesehen ist das heute praktizierte Konzept der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen auf einen Zeitraum von 40 Jahren abgestellt. Dieser Zeitraum für die Zwischenlagerung ist auch im Atomgesetz eindeutig festgelegt. Wenn nun absehbar ist, dass nach Ablauf der 40 Jahre ein Endlager nicht zur Verfügung steht, sondern nach allen seriösen Prognosen erst mehrere Jahrzehnte später, dann muss das Konzept einer Langzeit-Zwischenlagerung von Grund auf neu überdacht werden. Das gilt sowohl für die Frage der Behältersicherheit als auch die der Lagerhallen; überhaupt muss überlegt werden, ob diese Langzeitlagerung nicht ein völlig anderes Konzept als die Lagerung von Castor-Behältern in Lagerhallen erforderlich macht. Dazu sehen wir gerade das Bundesumweltministerium mit seinen zugeordneten Bundesämtern in der Pflicht. Es kann nicht richtig sein, diese Überlegungen weiterhin aufzuschieben und darauf zu hoffen, dass nach Ablauf der jetzigen Zwischenlagergenehmigungen sich schon irgendeine neue Lösung finden wird. Aussitzen ist keine Lösung,sonst wird es am Ende darauf hinauslaufen, dass unter dem Zwang der Verhältnisse einfach die alten Lager weiterbetrieben werden, obwohl ihr Betrieb nicht mehr vertretbar und obendrein illegal ist – so wie es jetzt schon bei der alten Jülicher Lagerhalle der Fall ist!
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
wir haben Ihnen in aller Kürze unsere Sorgen vorgestellt und gleichzeitig Erwartungen an Sie, verbunden mit konkreten Vorschlägen, formuliert. Wir bitten Sie, diese Anliegen ernst zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen. Gerne sind wir auch zu einem intensiveren Gespräch bereit und würden uns freuen, Sie dazu beispielsweise bei einem Ihrer nächsten Besuche im Münsterland treffen zu können. Bei der Gelegenheit würden wir gerne auch ein weiteres Problem thematisieren, nämlich die geplante Verbringung der Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching nach Ahaus, die ebenfalls inakzeptabel ist und die auch sehr viel mit verantwortungsloser Wissenschaft zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen
BI „Kein Atommüll in Ahaus“
[1] Zur Problematik des Jülicher Atommülls vgl. z.B. die zusammenfassende Darstellung von Rainer Moormann, Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergründe und Lösungsansätze, in: Strahlentelex Nr.748-749, 1. März 2018