‒ Sonntagsspaziergang am 15. Dezember vor dem Ahauser Atommülllager
‒ Langzeit-Problematik nirgendwo berücksichtigt
‒ Zuständigkeitschaos bei Transportrisiken
‒ Transporte müssen politisch verhindert werden
Die Anti-Atom-Initiativen zeigen sich enttäuscht über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Dieses erlaubt die Einlagerung von 152 Jülicher Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll im Ahauser Zwischenlager. Die Stadt Ahaus und ein Privatkläger hatten gegen die Einlagerungsgenehmigung des Bundesamtes BASE geklagt. Atomkraftgegner*innen bemängeln, dass im Genehmigungsverfahren und im Gerichtsprozess die Probleme nicht ganzheitlich und langfristig betrachtet wurden. Die Einlagerungsgenehmigung ignoriert offenbar, dass das Ahauser Lager in zwölf Jahren seine Genehmigung verliert oder eine vollständige Neugenehmigung erhalten muss.
„Wenn das nicht gelingt, geht die Atommüllverschieberei, die von Jülich nach Ahaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen soll, wieder in umgekehrter Richtung los“, befürchtet Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus“.
Verantwortungs-Ping-Pong bei Transport-Sicherheit
Die Transporte nach Ahaus wird es nur geben, wenn eine noch offene Transportgenehmigung erteilt wird. Die Anti-Atomkraft-Initiativen trauen auch hier nicht den zuständigen Behörden.
„Da wird nur Verantwortungs-Ping-Pong gespielt“, erklärt die Duisburgerin Kerstin Ciesla vom BUND NRW.
„Die Sicherheit der maroden Autobahnen spielt nach der Auskunft des BASE keine Rolle, dass sei Sache des Spediteurs und des Verkehrsministeriums. Dass sich der Fahrer beim Probetransport verfahren habe und offenbar nicht mit der Polizei kommunizieren konnte, sei im Bereich der Zuständigkeit von Innenministerium und Spediteur. Anschlagsrisiken hat man damit abgetan, dass ja niemand in Deutschland größere Mengen Sprengstoff oder Waffen heimlich besitzen könne. Und die NRW-Atomaufsicht sei angeblich bei dem ganzen Transport nur für die Überwachung des korrekten Be- und Entladens zuständig.“
Nach Ansicht der Anti-Atom-Initiativen werden diese zersplitterten Zuständigkeiten dem Umgang mit dem Atommüll angesichts der heutigen Gefahren nicht gerecht. Zuständig sind viele, verantwortlich ist nicht einmal der, der die Genehmigung erteilt!
Politik muss Problem mit langfristiger Perspektive lösen
Das OVG-Urteil besagt zwar, dass der Jülicher Atommüll in Ahaus gelagert werden darf, aber das heißt nicht, dass er dorthin gebracht werden muss! Noch können die unsinnigen Transporte von 152 Castoren aus Jülich verhindert werden. Da ist jetzt aber die Politik gefragt:
- Die NRW-Landesregierung muss endlich etwas unternehmen, um ihre Koalitionsvereinbarung umzusetzen: Der zufolge soll der Jülicher Atommüll am Ort gelagert und nicht nach Ahaus verschoben werden!
- Die Bundesregierung muss endlich ihre jahrelange Blockadehaltung gegenüber einem Lager-Neubau in Jülich aufgeben: Insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darf nicht länger seine Zustimmung zu dem Grundstücks-Kaufvertrag für das Lager in Jülich verweigern!
Nächste Demonstration am 15. Dezember – weitere Proteste geplant
Deshalb werden die Anti-Atom-Initiativen auch nicht aufgeben und rufen für Sonntag, den 15. Dezember, um 14 Uhr zu einer Demonstration vor dem Atommüll-Lager in Ahaus-Ammeln auf. Seit genau 30 Jahren, im Dezember 1994, gibt es dann die Sonntagsspaziergänge als Protestform. Und seit 15 Jahren sorgten unter anderem diese Sonntagsspaziergänge dafür, dass die Castoren immer noch in Jülich stehen. Denn bekannt sind die Pläne der Jülicher Atommüllverursacher seit 2009. Bei warmen Getränken, Live-Musik, Redebeiträgen und einem kleinen Demo-Zug laufen sich die Atomkraftgegner*innen warm. Für die Anreise gibt es einen Shuttle-Bus zwischen dem Atommülllager in Ahaus-Ammeln und dem Ahauser Bahnhof. Falls Anfang 2025 tatsächlich erste Castor-Transporte rollen sollten, ist mit erheblich heftigeren Demonstrationen und Protestaktionen zu rechnen.