Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der Grundwasserverordnung gefordert, die Gefahren des Fracking und der Versenkung von Lagerstättenwasser nicht auszublenden. Die bisher vorgesehenen Untersuchungsprogramme für die Grundwasserqualität müssen um Stoffe erweitert werden, die in Frac-Fluiden sowie im Lagerstättenwasser enthalten sind. Anderenfalls droht eine schleichende, unbemerkte Kontamination des Grundwassers. Ein Monitoring erfolgt für die in Frac-Fluiden und dem Großteil der in Lagerstättenwasser enthaltenen Stoffe bisher nicht.
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Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Fracking und das Versenken von Lagerstättenwasser stellen eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar. Auch mit dem kürzlich verabschiedeten Fracking-Recht ist Fracking nicht verboten. Vielmehr kann die Fracking-Technik in Tight-Gas-Reservoirs Anwendung finden. Dem stehen bisher keine geeigneten Konzepte für ein custom jerseys systematisches und umfassendes Monitoring im Bereich des Grundwassers gegenüber. Die sachgerechte Lösung wäre ein ausnahmsloses Verbot von Fracking und der Verpressung von Lagerstättenwasser in den Untergrund. Solange dies nicht geschieht, sollte die Problematik des notwendigen Monitorings im Rahmen der Änderung der Grundwasserverordnung gelöst werden. Dazu muss festgelegt werden, dass die für Fracking typischen Substanzen ermittelt werden. Nur so kann erreicht werden, dass aus dem Fracking resultierende Grundwasserbeeinträchtigungen beurteilt und unterbunden werden. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers ist nicht hinnehmbar.“
Die Stellungnahme des BBU zur 1. Verordnung zur Änderung der
Grundwasserverordnung ist abrufbar unter http://bbu-online.de. Direktlink:
http://bbu-online.de/Stellungnahmen/GrwV-Ae1.pdf
(PM des BBU)